Wie funktioniert das Brillenabo?

1. LOS GEHT´S

Sie gehen zu Ihrem Fachgeschäft kreativoptik in Auerbach oder Augenoptik Zöbisch in Schönheide, weil Sie Lust auf eine neue Brille haben. Oder eine neue brauchen. Vielleicht haben Sie schon mal von Brille auf Raten gehört. Oder Ratenzahlung beim Optiker. Ganz ähnlich wie bei einem Handyvertrag. Und dazu noch mit 0 Prozent Zinsen!

2. AUSWAHL & BERATUNG

Sie lassen sich von uns beraten und suchen sich Ihre neue Brille, Sonnenbrille oder Ihre neuen Kontaktlinsen aus. Oder alles zusammen...

3. BRILLENABO

Sie entscheiden sich für das Brillenabo und zahlen beispielsweise nur 15 Euro mtl. für Ihre Brille*.

Die erste Abbuchung bei der Brillenfinanzierung „Brille auf Raten“ erfolgt am 1. des Folgemonats. So einfach geht die Ratenzahlung beim Optiker. Wir nennen es Brillenlust-Abo. Und wenn Sie nach 2 Jahren mögen, geht es einfach weiter mit einer neuen Brille...

(* bei einem Komplettpreis von 360 Euro, in 24 Raten, mit null Zinsen.)


kreativoptik -  BrillenSorglosPaket

Paketbedingungen:

Beim Kauf einer neuen Brille (Fassung inkl. Gläser in Sehstärke), erhalten Sie zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung automatisch unser kreativoptik – BrillenSorglosPaket.

Dieses sichert Ihre Brille 2 Jahre (ab Rechnungsdatum) gegen Diebstahl, Zerstörung und unsachgemäße Handhabung ab.

Leistungen des BrillenSorglosPaketes beziehen sich allein auf Brillen, welche bei kreativoptik erworben wurden. Brillenfassungen und Sonnenbrillen ohne Gläser in Sehstärke werden vom BrillenSorglosPaket nicht abgesichert. 

1.    Vertragslaufszeit

Das kreativoptik – BrillenSorglosPaket hat eine Laufzeit von 12 Monaten bei Sehstärkenänderung oder 24 Monate bei Diebstahl, Verlust oder Zerstörung Ihrer Brille ab Rechnungsdatum.

2.    Bruch oder Verlust

Sie zahlen dabei lediglich einen Eigenanteil von 50% der Kosten (vom regulär geltenden Preis ohne Rabatt) für die entsprechende Ersatzbrille bzw. für das entsprechende Ersatzteil zur Reparatur Ihrer Brille (die beschädigten Gläser oder Fassung verbleiben bei kreativoptik).

Als Ersatzbrille erhalten Sie eine Brille vom gleichen Hersteller, in gleicher Farbe und in gleicher Sehstärke. Sollte diese Brille nicht mehr vorrätig oder lieferbar sein, erhalten Sie eine gleichwertige Brille im gleichen Preissegment. Falls Sie sich für höherpreisigere Gläser entscheiden, ist der Differenzbetrag von Ihnen zu bezahlen.

Bei Diebstahl ist ein Polizeiprotokoll vorzulegen.

3.    Sehstärkenänderung

Sie können während der Vertragslaufzeit eine Sehstärkenüberprüfung bei kreativoptik durchführen lassen. Ändert sich die Sehstärke innerhalb eines Jahres um mind. +/- 0,5 dpt zu der ursprünglich gemessenen Sehstärke (Ursprungsauftrag, ab Rechnungsdatum), dann erhalten Sie einmalig kostenfrei Ersatzgläser in Ihrer neuen Sehstärke.

Bei Kinderbrillen muss ein ärztliches Rezept vorgelegt werden.

Diese Leistung gilt nicht für Sonderanfertigungen (z.B. vergrößernde Sehhilfen).

4.    Verträglichkeitsgarantie

Sollten Sie mit Ihren neuen Gleitsichtgläsern nicht zurechtkommen, wird durch kreativoptik eine Neubestellung der Brillengläser vorgenommen.

Dieses Recht auf Neubestellung ist auf max. 1 Nachbestellung innerhalb der ersten 3 Monate (ab Rechnungsdatum) begrenzt.